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Klageabwehr von Produkthaftungsklagen in den USA aus deutscher Sicht

aus der Rubrik „Produkthaftung“

Preis: 179,00 €
inkl. 19% MwSt.

Verfasst von:


Zielformulierung dieses E-Books

Die Lektion „Klageabwehr von Produkthaftungsklagen in den USA aus der deutschen Sicht" soll Sie mit dem Ablauf des Produkthaftungsprozesses in den USA aus Sicht des beklagten Unternehmens vertraut machen.

Wir werden einerseits erläutern, welche Möglichkeiten US-amerikanische Kläger haben, deutsche Unternehmen vor US-amerikanische Gerichte zu zwingen. Andererseits werden wir Ihnen einen Überblick über die Verteidigungsstrategien diesseits und jenseits des Atlantiks geben. Die Lektion soll Sie für die möglichen Fallen und Tücken, die in US-amerikanischen Prozessen drohen, sensibilisieren und Ihnen vermitteln, wie bereits im Vorfeld eines Produkthaftungsprozesses durch Dokumentation und Aufbewahrung potenziell relevanter Unterlagen wichtige Weichen für eine Verteidigung vor US-amerikanischen Gerichten gestellt werden.

Die nachstehenden Ausführungen sollten aber nicht darüber täuschen, dass selbst die besten Vorkehrungen nicht die Prozessführung und Koordination der Verteidigung durch Spezialisten im Fall des Produkthaftungsprozesses ersetzen können.

Wichtiger Hinweis: Bei einer drohenden Produkthaftungsklage in den USA ist es von Anfang an von entscheidender Bedeutung, dass das betroffene Unternehmen und seine zuständigen Mitarbeiter eine abgestimmte und eindeutige Linie bei der Klageabwehr verfolgen. Hektischer Aktionismus ist dabei genauso zu vermeiden wie der Versuch des Aussitzens einer solchen drohenden Gefahr. Die Praxis zeigt, dass prozesstaktische Fehler des Beklagten vor allem in der Anfangsphase geschehen. Es kann nicht überbetont werden, dass ein betroffenes Unternehmen genaues-tens festlegen sollte, wer sich wann wie und gegenüber wem über den ins Blitzlicht geratenen Sachverhalt öffentlich äußert. Ein erfahrener Klägeranwalt in den USA wird mit Genuss vor allem widersprüchliches Verhalten des Unternehmens in der Anfangsphase ausschlachten und so von vornherein versuchen, die typische Rollen-verteilung in „good guy" und „bad guy" herzustellen. Entsteht auf diese Weise erst einmal der Eindruck, dass ein Unternehmen „mauert", eine Klage nicht ernst nimmt oder aber sogar versucht, Sachen zu vertuschen, so wird es sich im weiteren Verlauf des Verfahrens als äußerst schwierig herausstellen, diesen Eindruck zu revidieren. Auf der anderen Seite sollte das betroffene Unternehmen der Gegenseite mit Nachdruck die Aussichtslosigkeit seines Unterfangens aufzeigen. Gerade in Produkthaftungsfällen in den USA wird ein Unternehmen gerne einmal auf Verdacht „mitverklagt". Wer sich dann nicht richtig wehrt, sieht sich schnell einer Fülle von Anschuldigungen und Forderungen ausgesetzt. Es sollten daher frühzeitig die richtigen Weichen gestellt und mit Bedacht zurückgeschlagen werden. Dies kann u. a. durch eine Verhinderung oder eine rechtzeitige Anfechtung der internationalen Zustellung der US-Klage geschehen, durch die Möglichkeit, statt eines öffentlichkeitswirksamen Gerichtsprozesses auf ein Schiedsgerichtsverfahren oder gar ein Gerichtsverfahren in Deutschland auszuweichen, oder aber das Verfahren an ein für den Kläger vorteilhafteres Gericht zu verweisen (Removal). Für all diese Fälle gilt es jedoch, so früh wie möglich erfahrene US-amerikanische Rechtsberater einzuschalten, um auf diese Weise alle Möglichkeiten der Gegenwehr auszuschöpfen.

Inhaltsverzeichnis

Zielformulierung 7


1 Typische Sachverhaltskonstellationen des Produkthaftungsfalls 8

2 Der Verfahrensablauf 10
2.1 Rechtsquellen 10
2.2 Überblick über den Verfahrensablauf 11
2.3 Die Begründung der Beklagtenstellung 13
2.3.1 Die Zustellung 14
2.3.1.1 Anwendbarkeit des Haager Zustellungsübereinkommens 15
2.3.1.2 Anforderungen des Haager Zustellungsübereinkommens in Deutschland 16
2.3.1.2.1 Formelle Anforderungen des Haager Zustellungs- übereinkommens 16
2.3.1.2.2 Die eingeschränkten materiellen Anforderungen des Haager Zustellungsübereinkommens 17
2.3.1.3 Folgen der Ablehnung der Erledigung nach dem Haager Zustellungsübereinkommen 17
2.3.1.3.1 Formelle Mängel 17
2.3.1.3.2 Zustellungsbevollmächtigte 17
2.3.1.3.3 Verfahren nach Art. 15 und 16 Haager Zustellungsübereinkommen 18
2.3.1.4 Zusammenfassung zur Zustellung 18
2.3.2 Die sachliche Zuständigkeit der US-amerikanischen Gerichtsbarkeit 18
2.3.3 Gerichtshoheit über die Person 20
2.3.3.1 Die traditionellen Grundlagen der Gerichtshoheit über eine Person 21
2.3.3.1.1 Zustimmung durch freiwilliges Erscheinen im Prozess 21
2.3.3.1.2 Vertragliche Zustimmung im Wege einer Gerichtsstandsbestimmung 21
2.3.3.1.3 Keine vertragliche Zustimmung im Wege einer Rechtswahlklausel 21
2.3.3.2 Besonderer Gerichtsstand – Minimum Contact 21
2.3.3.2.1 Willentliche Inanspruchnahme der Vorzüge des Gerichtsstandes 22
2.3.3.2.2 Kontakte von Bevollmächtigten und Tochterunternehmen für die Beurteilung der willentlichen Nutzung eines  Gerichtsstandes 22
2.3.3.2.3 Angemessenheit 23
2.3.3.3 Allgemeine Zuständigkeit 25
2.3.3.4 Gerichtshoheit für die gesamten Vereinigten Staaten aufgrund von Kontakten in gewissem Umfang 26
2.3.3.5 Zusätzliche Anforderungen im Fall der Gerichtshoheit aufgrund von Diversity Jurisdiction oder vor einem Staatengericht 27
2.3.4 Örtliche Zuständigkeit 27
2.3.4.1 Anwendbares Recht 27
2.3.4.2 Möglichkeiten, auf die örtliche Zuständigkeit Einfluss zu nehmen 28
2.4 Klageerwiderung 29
2.5 Pretrial Discovery 29
2.6 Hauptverhandlung und Urteil, insbesondere: Jury Trials 30
2.6.1 Geschworenen-„Pool“ 31
2.6.2 Die Auswahl der Geschworenen (Voir Dire, Feststellung der Eignung eines Geschworenen durch Vorvernehmung unter Eid) 32
2.7 Besonderheiten bei Class Actions 32

3 Die Organisation der Verteidigung 35
3.1 Klageabwehr in Deutschland 35
3.1.1 Rechtsbehelfe vor Bewirken der Zustellung 35
3.1.2 Verteidigung gegen die Zustellung nach deren Bewilligung 36
3.1.3 Verteidigung in Deutschland 37
3.2 Klageabwehr in den USA 37
3.2.1 Motion to Dismiss 38
3.2.2 Einrede des Forum Non Conveniens 38
3.2.2.1 Geeigneter alternativer Gerichtsstand 38
3.2.2.2 Ausgleich von privaten und öffentlichen Interessen 40
3.2.3 Removal 41
3.3 Verhalten in der Pretrial Discovery 41
3.3.1 Auf die Beweiserhebung anwendbares Recht 41
3.3.2 Umfang der Discovery 42
3.3.3 Verpflichtung zur Aufbewahrung von Unterlagen und Folgen eines Verstoßes 44
3.3.3.1 Gesetzliche Verpflichtung zur Aufbewahrung und Bereitstellung der Unterlagen 44
3.3.3.2 Sanktionen für einen Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht 45
3.3.4 Discovery – elektronische Unterlagen 45
3.3.4.1 Verpflichtung zur Vorlage umfangreicher elektronischer Beweismittel 46
3.3.4.2 Kosten für die Wiedergewinnung und Vorlage der Daten 46
3.3.5 Vorlage von Unterlagen, die sich im Besitz von verbundenen Unternehmen befinden 46
3.3.5.1 Die Frage der Kontrolle 47
3.3.5.2 Die tatsächliche Auslegung der Kontrolle in der Praxis 47
3.3.6 Depositions – außergerichtliche eidliche Zeugenaussagen 50
3.3.6.1 Außergerichtliche eidliche Zeugenaussage in den Vereinigten Staaten 50
3.3.6.2 Anzahl und Abgabeort der Depositions 51
3.3.6.3 Die Bedeutung und Rolle von Schutzanordnungen 52
3.3.6.3.1 Begründung eines Schutzantrages 54
3.3.6.3.2 Betriebsgeheimnisse und andere vertrauliche Geschäftsinformationen 54
3.3.7 Die Offenbarungspflicht deutscher Dritter 55
3.3.7.1 Ersuchen zur Dokumentenvorlage 55
3.3.7.2 Depositions in Deutschland 56
3.3.7.2.1 Vernehmung von Deutschen durch Konsularbeamte, Botschaftsbeamte oder die Partei selbst sind unter dem Haager Beweisübereinkommen nicht möglich 56
3.3.7.2.2 Beweiserlangung nach dem Haager Beweisübereinkommen in Deutschland 56
3.3.8 Beschränkungen der Discovery (das Attorney-Client Privilege und die Work Product Doctrine) 58
3.3.8.1 Das Attorney-Client Privilege in seiner Anwendung für US-Anwälte 58
3.3.8.2 Anwendung des Attorney-Client Privilege für Unternehmen 59
3.3.8.3 Versehentlicher Verzicht auf das Attorney-Client Privilege während der Discovery 60
3.3.8.4 Das Attorney-Client Privilege für Schriftverkehr mit deutschen Anwälten oder anderen Bevollmächtigten 62

4 Vorbeugende Maßnahmen und Strategien deutscher Unternehmen 64
4.1 Optimierung des durch das Attorney-Client Privilege für US-amerikanische Rechtsanwälte gewährten Schutzes für
Dokumente 64
4.1.1 Erstellung von Unterlagen 64
4.1.2 Einschaltung eines außen stehenden Rechtsanwalts 65
4.1.3 Behandlung der erstellten Unterlagen in der Unternehmenskommunikation 65
4.2 Erfolgreiche Sicherung von Unterlagen 66
4.3 Vermeidung der Erstellung nachteiliger Unterlagen 67
4.4 Deutsche Zeugen in US-amerikanischen Verfahren 67

5 Anerkennungs- und Vollstreckungsfragen 69
5.1 Anerkennung eines US-amerikanischen Gerichtsurteils 69
5.2 Problematik eines zivilrechtlichen Vorgehens in Deutschland 69

Zusammenfassung 70
Übungsaufgaben 71
Lösungen 73
Literaturverzeichnis 75
Stichwortverzeichnis 76

Zusammenfassung des E-Books

Im US-amerikanischen Gerichtsverfahren trifft das beklagte deutsche Unternehmen auf unbekannte Verfahrensinstrumente, die Fallstricke bereiten können. Zu nennen ist hier insbesondere die Pretrial Discovery. Verhaltensfehler in diesem Verfahrensstadium können dem beklagten Unternehmen leicht nachteilig ausgelegt werden.

Die Verteidigung im Produkthaftungsprozess vor US-amerikanischen Gerichten fängt daher bereits mit der sorgfältigen Erstellung potenziell relevanter Dokumente und dem umsichtigen Umgang mit vertraulichen Dokumenten und Informationen an.

Ist Klage erhoben, muss die Verteidigung auf beiden Seiten des Atlantik stattfinden und koordiniert werden. Eine Anfechtung der Bewilligung der Zustellung der US-amerikanischen Klage in Deutschland wird allerdings in den meisten Fällen das Verfahren nur verzögern, nicht ganz verhindern. Doch bereits dieser Zeitgewinn ist von großem Vorteil, da der Prozess vorbereitet werden kann und der Kläger unter Umständen von einem Beklagten, der Gegenwehr zeigt, ablässt und zunächst sein Glück bei einem anderen Anspruchsgegner sucht.

Im US-amerikanischen Prozess kann die Verteidigung auf der Motion to Dismiss und der Einrede des Forum Non Conveniens aufbauen. Jedoch ist auch das Verhalten in der Pretrial Discovery, insbesondere in den Depositions, zu planen.

Damit aus dem US-amerikanischen Urteil in Deutschland die Vollstreckung betrieben werden kann, muss dieses anerkannt werden. In dem Anerkennungsverfahren wird das Urteil nicht umfassend inhaltlich geprüft. Gegenstand der gerichtlichen Entscheidung in Deutschland sind nur die internationale Zuständigkeit des US-amerikanischen Gerichts für die Streitsache, die ordnungsgemäße Zustellung, die fehlende Rechtshängigkeit in derselben Sache in Deutschland, der Ordre-Public-Vorbehalt und die Gegenseitigkeit, d. h. die Anerkennung und Vollstreckung deutscher Urteile in den Vereinigten Staaten.

E-Book-Details

  • Stand des E-Books:II/2008
  • Brand:Euroforum Verlag
  • Seitenanzahl:78 Seiten
  • Datenmenge: 1.37 MB  

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