Grundlagen und neue Entwicklung im deutschen Vergabewesen
aus der Rubrik „Vergaberecht“
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Zielformulierung dieses E-Books
Die Lektion „Grundlagen und neue Entwicklungen im deutschen Vergabewesen" wird Ihnen sowohl ein fundiertes Basiswissen von der Gesetzessystematik und den Verfahrensgrundsätzen des Vergaberechts vermitteln als auch einen Einblick in die gegenwärtigen rechtspolitischen Entwicklungen im deutschen Vergabewesen gewähren. Das Studium dieser Lektion soll Sie in die Lage versetzen, das Reformgeschehen im öffentlichen Auftragswesen aktiv verfolgen und nachvollziehen zu können. Auf diese Weise wird es Ihnen zugleich ermöglicht, die zu erwartenden Änderungen richtig einzuordnen.
Zur Erreichung dieses hochgesteckten Lernziels wird Ihnen nach einer Einführung zunächst der aktuelle Rechtsrahmen des deutschen Vergaberechts in seinen Einzelheiten erläutert. Mit der Lektüre der Kapitel 2 und 3 erarbeiten Sie sich nicht nur die zweigleisige Struktur des Vergaberechts über und unter den sogenannten Schwellenwerten, sondern entwickeln insgesamt ein systematisches Verständnis für das (auch nach dem Vergaberechtsmodernisierungsgesetz noch) recht komplizierte Regelwerk.
Die grundlegenden Vergabeprinzipien werden Ihnen im vierten Kapitel vorgestellt und erörtert. Anhand von Fallgruppen lernen Sie, die Verfahrensgrundsätze in ihrer Bedeutung für die Rechtspraxis zu erkennen und zueinander in Beziehung zu setzen. Das schärft Ihren Blick für praxisrelevante Problemlagen sowohl aus Auftraggeber- als auch aus Auftragnehmersicht.
Das deutsche Vergabewesen befindet sich seit gut einem Jahrzehnt im Umbruch. Kapitel 5 beschäftigt sich deshalb mit den aktuellen Entwicklungen in Deutschland und auf EU-Ebene, sodass Sie nach der Lektüre auf dem neuesten Stand sind.
Inhaltsverzeichnis
Zielformulierung 5
1 Einführung 6
1.1 Was bedeutet „öffentliche Auftragsvergabe“? 6
1.2 Historische Entwicklung des Vergabewesens in Deutschland 7
1.3 Die praktische Bedeutung des öffentlichen Auftragswesens 9
1.3.1 Die volkswirtschaftliche Dimension 9
1.3.2 Die betriebswirtschaftliche Dimension und die praktische Bedeutung für die Lehrgangsteilnehmer 9
2 Die Vorschriften des Vergaberechts 12
2.1 Grundbausteine des Vergaberechts 12
2.2 Grundlagen und Systematik des europäischen und deutschen Vergaberechts 13
2.3 Die einzelnen Rechtsquellen des deutschen Vergaberechts 21
2.3.1 Der Vierte Teil des GWB 21
2.3.1.1 Anwendungsbereich 21
2.3.1.2 Regelungsgehalt 23
2.3.2 Die Vergabeverordnung (VgV) 25
2.3.2.1 Anwendungsbereich 25
2.3.2.2 Regelungsgehalt 25
2.3.3 Vergabe- und Vertrags- bzw. Verdingungsordnungen und Sektorenverordnung 26
2.3.3.1 VOB 27
2.3.3.2 VOL 28
2.3.3.3 VOF 29
2.3.3.4 Neuerungen in den Vergabe- und Vertrags- bzw. Verdingungsordnungen 2009 29
2.3.3.5 SektVO 30
2.3.4 Ergänzendes Bundes- und Landesrecht 30
3 Vergaben außerhalb des Anwendungsbereiches des Vergaberechts 35
3.1 Rechtliche Vorgaben 35
3.1.1 EU-Recht 35
3.1.1.1 Anwendungsvoraussetzungen 35
3.1.1.2 Primärrechtliche Anforderungen an das Vergabeverfahren 37
3.1.2 Deutsches Recht 39
3.1.2.1 Verfassungsrecht 39
3.1.2.2 Haushaltsrecht 39
3.2 Rechtliche Vorgaben für den Rechtsschutz 41
4 Die wesentlichen Grundsätze eines Vergabeverfahrens 44
4.1 Die Vergabegrundsätze und ihre Verortung im geschriebenen Recht 44
4.2 Gleichbehandlungsgrundsatz und Neutralitätsgebot 45
4.2.1 Bedeutungsinhalt 45
4.2.2 Fallgruppen 47
4.2.2.1 Allgemeines zum Gleichbehandlungsgrundsatz 47
4.2.2.2 Spezialfall Neutralitätsgebot 48
4.3 Transparenzgebot 50
4.3.1 Bedeutungsinhalt 50
4.3.2 Ausprägungen des Transparenzgebots 51
4.4 Primat der wettbewerblichen Vergabe und Vertraulichkeitsgrundsatz
4.4.1 Bedeutungsinhalt 52
4.4.2 Ausprägungen des Wettbewerbsgrundsatzes 53
4.5 Grundsatz der mittelstandsfreundlichen Vergabe 54
4.6 Das Verhältnismäßigkeitsprinzip und der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung 56
5 Vergaberechtsreform 57
5.1 Entwicklungen auf nationaler Ebene 57
5.1.1 Die gescheiterte (große) Reform von 2004/2005 57
5.1.2 Das ÖPP-Beschleunigungsgesetz von 2005 57
5.1.3 Vergaberechtsreform 2006 57
5.1.4 Vergaberechtsreform 2009 58
5.1.5 Aktuelle Reform: Rechtsschutz im Unterschwellenbereich 58
5.2 Aktuelle Entwicklungen auf EU-Ebene 60
5.2.1 „Umzusetzende“ Rechtsakte 60
5.2.1.1 Verordnung (EG) 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße 60
5.2.1.2 Verteidigungsrichtlinie 61
5.2.2 Aktuelle Reformvorhaben 62
5.2.2.1 Grünbuch der Kommission zur Reform des europäischen Vergaberechts 62
5.2.2.2 Dienstleistungskonzessionen 63
5.2.2.3 Grünbuch der Kommission zur e-Vergabe 64
Zusammenfassung 65
Übungsaufgaben 67
Lösungen 70
Literaturverzeichnis 79
Abkürzungsverzeichnis 86
Zusammenfassung des E-Books
In dieser Lektion wurde Ihnen das notwendige Basiswissen über die Grundlagen des deutschen Vergabewesens vermittelt. Sie erhielten nach einer Einführung zunächst einen Überblick über die Gesetzessystematik des Vergaberechts.
Sie kennen nun die herausragende volks- und betriebswirtschaftliche Bedeutung des öffentlichen Auftragswesens und wissen, dass mangelnde Kenntnisse des in seiner Struktur sehr formalen Vergaberechts erhebliche finanzielle Einbußen oder Mehrbelastungen mit sich bringen können, weil auf Auftraggeberseite mit Schadenersatzklagen und auf Bieterseite mit Nachprüfungsanträgen konkurrierender Unternehmen gerechnet werden muss. Ihnen ist bekannt, dass die öffentliche Hand als Nachfrager am Markt ihren Bedarf nur unter Beachtung der Vergaberegeln decken darf. Aus dem ursprünglich rein objektiven Innenrecht hat sich im Zuge des europäischen Integrationsprozesses das subjektiv-rechtlich ausgestaltete GWB-Vergaberecht entwickelt.
Ihre dogmatischen Grundlagen finden die Beschaffungsregeln im Verfassungsrecht, im europäischen Primärrecht und im WTO-Beschaffungsübereinkommen. Das deutsche Vergaberecht ist zweigeteilt. Bei Vergaben, die in den Anwendungsbereich des Vergaberechts fallen, gilt das subjektivrechtlich ausgestaltete GWB-Vergaberecht. Es ist kaskadenförmig aufgebaut: Anzuwenden ist der Vierten Teil des GWB, also die §§ 97 ff. Die aufgrund § 97 Abs. 6 GWB erlassene VgV verweist ihrerseits statisch in den §§ 4 bis 6 auf die Abschnitte 2 der VOL/A und VOB/A sowie auf die VOF. Daneben gilt für den Sektorenbereich die SektVO. Die Vergabe- und Vertrags- bzw. Verdingungsordnungen und die SektVO stellen den ganz überwiegenden Teil des Vergabeverfahrensrechts dar. Ihr Aufbau orientiert sich anwenderfreundlich am Ablauf eines Vergabeverfahrens. Die materiellen, den Schutz der Bieter bezweckenden Regelungen der Vergabe- und Vertrags- bzw. Verdingungsordnungen fungieren über das rechtstechnische Scharnier der Vergabeverordnung als Vorschriften über das Vergabeverfahren, auf deren Einhaltung die Unternehmen einen Anspruch im Sinne von § 97 Abs. 7 GWB haben. Diesen können sie im Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und OLG-Vergabesenaten effektiv geltend machen. Außerhalb des Anwendungsbereiches des Vergaberechts, insbesondere bei Vergaben unter den Schwellenwerten, sind die Bestimmungen des EU-Primärrechts, des Verfassungsrechts und des Haushaltsrechts anzuwenden. Der allgemeinen haushaltsrechtlichen Ausschreibungspflicht kommt die Praxis durch die Anwendung von Abschnitt 1 der Vergabe- und Vertrags- bzw. Verdingungsordnungen (VOL/A, VOB/A) nach. Nach neuer Rechtsprechung können sie unter bestimmten Voraussetzungen Quelle von subjektiven Rechten sein und Rechtsschutz vermitteln. Auf Landesebene gibt es vielfach Spezialregelungen zur Durchsetzung allgemeinpolitischer Ziele. Diese Instrumentalisierung ist europa- und verfassungsrechtlich zweifelhaft und rechtspolitisch abzulehnen, denn sie trägt erheblich zur Verkomplizierung des Vergaberechts bei.
Sie sind des Weiteren mit den Vergabegrundsätzen so weit vertraut, dass Sie die enorme Bedeutung von Gleichbehandlung und Transparenz für einen funktionierenden europaweiten Bieterwettbewerb kennen. Sie wissen, dass den Wettbewerb förderndes, transparentes und gleich behandelndes Verhalten geboten und Zuwiderhandlungen verboten sind. Sie wurden für praxisrelevante Problemlagen sensibilisiert und konnten nachvollziehen, dass die Vergabeprinzipien bei jeder Vergabeart und in jeder Verfahrensphase Geltung beanspruchen.
Ihnen ist darüber hinaus geläufig, dass die Förderung des Mittelstandes ein allgemein anerkanntes Ziel des öffentlichen Auftragswesens ist, das ein Absehen vom Grundsatz des Zuschlags auf das wirtschaftlichste Angebot aber nicht rechtfertigt. Die losweise Vergabe ist deshalb zwar das typische (und mittlerweile auch in § 97 Abs. 3 GWB normierte), aber nicht das einzige Mittel der Mittelstandsförderung im Vergabeverfahren. Schließlich vermögen Sie den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung ebenso einzuordnen, wie Sie wissen, dass die Vergabestellen aufgrund des allgemeinen öffentlichen Integritäts- und Neutralitätsinteresses unabhängig von der Einschlägigkeit des § 16 VgV dafür Sorge zu tragen haben, dass im Einzelfall dem Neutralitätsprinzip des öffentlichen Auftragswesens Genüge getan wird.
Ferner erhielten Sie einen Einblick in die gegenwärtigen rechtspolitischen Entwicklungen im deutschen und europäischen Vergabewesen. Sie können jetzt das Reformgeschehen im öffentlichen Auftragswesen richtig einordnen und haben einen Überblick über die anstehenden Neuerungen.
E-Book-Details
- Stand des E-Books:I/2011
- Brand:Euroforum Verlag
- Seitenanzahl:90 Seiten
- Datenmenge: 2.17 MB
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