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Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)

aus der Rubrik „Abfallwirtschaft kompakt“

Preis: 179,00 €
inkl. 19% MwSt.

Verfasst von:


Zielformulierung dieses E-Books

Entsorgungsunternehmen werden nicht selten argwöhnisch beobachtet. Das mag zum einen an den wiederkehrenden „Müllskandalen“ liegen, die der gesamten Branche angelastet werden. Es mag auch an den hohen deutschen Umweltstandards liegen, die allerdings teilweise hysterische Züge tragen. Die Umweltpolitik trägt auch nicht immer zu wirtschaftlich-pragmatischen Lösungen bei. Schließlich wird derjenige, der „Dreck zu Gold“ verwandeln kann, neidisch beäugt, wobei meist übersehen wird, dass hinter der „Verwandlung“ schlicht harte Arbeit steckt.

Der rechtliche Rahmen, in dem die Entsorgungswirtschaft sich bewegt, ist daher von besonderer Bedeutung. Im Rechtsstaat ziehen die Gesetze allen Beteiligten Grenzen. So muss der Entsorgungsunternehmer sich vielfältige gesetzliche Beschränkungen seiner unternehmerischen Freiheit gefallen lassen. Andererseits ist die eingreifende Verwaltung in ihrem Aktionsradius gleichermaßen durch das Gesetz gebunden. Daher ist es für beide Beteiligten unerlässlich, die gesetzlichen Vorgaben der Entsorgungswirtschaft zu kennen.

In der Lektion „Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz“ werden Sie mit einem Ihrer Hauptwerkzeuge als Entsorgungsunternehmen, Entsorgungsbehörde oder mit Fragen der Abfallentsorgung Betrauter vertraut gemacht. Was dem guten Zimmermann sein Hammer, ist Ihnen das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG): Beides liegt stets griffbereit.

Bei allen Anforderungen des sonstigen deutschen und europäischen Rechts bildet das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz die Grundlage von allen Betätigungen auf dem Feld der Entsorgungswirtschaft. Diese Lektion führt Ihnen diese Grundlagen möglichst plastisch vor Augen und ermöglicht Ihnen, von dort aus weiterzugehen und Ihre unternehmens- oder behördenspezifischen Fragen selbst zu beantworten.

Entgegen der Lektionsüberschrift kann die rechtliche Umschau aber nicht beim Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz verharren. Selbst eine Kurzausgabe der wichtigsten abfallrechtlichen Texte umfasst über 550 Druckseiten. Neben dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz steht noch eine Vielzahl anderer Normwerke – viele davon im bloßen Rang einer Verordnung – die für Ihren beruflichen Alltag nicht weniger bedeutsam sind als das Gesetz selbst. Mit der EntsorgungsfachbetriebsVO, der NachweisVO und der TransportgenehmigungsVO werden Ihnen die für Sie wichtigsten untergesetzlichen Regelungen erläutert.

In der Lektion setze ich zwei Schwerpunkte, die auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind. Einerseits sollen Sie Ihre Verhandlungsmöglichkeiten gegenüber behördlichen Verlangen dort besser ausloten können, wo es sich zu kämpfen lohnt. Andererseits sollen Sie Ansatzpunkte finden, wo die inzwischen durchaus wirtschaftsfreundlicheren Entsorgungsregeln Platz für wirtschaftliche Betätigungen auf dem Abfallsektor bieten, auch wenn sie bislang vielleicht noch nicht vollständig erschlossen sind.

Das Abfallrecht ist eines der Gebiete des Verwaltungsrechts, das sich am dynamischsten entwickelt. Es vergeht kaum ein Monat, in dem keine Novellierung beschlossen oder zumindest angekündigt wird. Befeuert von dem nicht enden wollenden Nachschub an europäischen Richtlinien, Verordnungen und Entscheidungen – dem die deutsche Umweltpolitik und die Gerichte sekundieren – läuft die Gesetzgebungsmaschinerie praktisch ununterbrochen unter Vollast. Selbst für Fachleute im Entsorgungsrecht ist es nicht immer einfach, hiermit Schritt zu halten. Diese Lektion bringt Sie auf den Sachstand Frühjahr 2007 und geht auf die wichtigsten und aktuellsten Gesetzesänderungen ein. Darin eingeschlossen sind Ausblicke auf Gesetzesänderungen im laufenden Jahr 2007, wenn sie hinreichend weit gediehen sind.

Zunächst führe ich Sie dazu anhand des Gesetzestextes an die vielfältigen Bruchstellen der entscheidenden Gesetzesbegriffe: Abfall, Verwertung, Beseitigung. Hierdurch wird sich der Informationsvorsprung der Abfallwirtschaftsbehörden Ihnen gegenüber verringern. Sie werden schnell erkennen, welche behördlichen Standpunkte zu diesen Kernfragen der Abfallwirtschaft belastbar sind, und wo sich die Verwaltung auf ungesichertem Terrain bewegt. Danach können Sie fundiert entscheiden, wo es aussichtsreich ist, einem behördlichen Ansinnen Widerstand entgegenzusetzen, und wo Kooperation auch dann wirtschaftlich Erfolg versprechender ist, wenn eigene Positionen teilweise preisgegeben werden müssen.

Betrachten Sie das Abfallrecht aus behördlicher Sicht, werden Sie schnell erkennen, wo die Grenzlinie zwischen dem politisch Gewollten und dem rechtlich Zulässigen verläuft. Anfragen und Aufträge aus dem politischen Raum können Sie auf einer rechtlich fundierten Grundlage behandeln.

Die rechtliche Durchdringung und der Detailreichtum dieser Lektion orientieren sich an Ihren Bedürfnissen. Als Leser, dessen unternehmerische oder behördliche Kernkompetenz in der Abfallwirtschaft zu finden ist, darf und muss ich Sie eingehender mit den Regelungen und den rechtlichen Problemen, die damit verbunden sind, vertraut machen.

Die Lektion schlägt Ihnen gleichwohl in erster Linie breite Schneisen durch das verzweigte Abfallrecht und behandelt die Schwerpunkte der Entsorgungspraxis. Der Überblick wird Ihnen erleichtert, indem die langen Normtexte durch zahlreiche Schaubilder reduziert und veranschaulicht werden. Auf europarechtliche Regelungen und Entscheidungen werden Sie hingewiesen, um die künftige Richtung des Abfallrechts in Deutschland abschätzen zu können. Zu Einzelfragen können Sie auf die angegebene weiterführende Literatur zurückgreifen.

Inhaltsverzeichnis

Zielformulierung 5

1 Reichweite des Abfallrechts 7
1.1 Leitvorstellungen und Interessenlagen im Abfallrecht 7
1.2 Abfallgesetze 8

2 Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz 10
2.1 Überblick 10
2.2 Auswirkungen der Qualifikation einer Sache als Abfall 12

3 Der gesetzliche Abfalltatbestand 15
3.1 Bewegliche Sache 18
3.2 Besitzer 20
3.3 Im Anhang I aufgeführt 21
3.4 Entledigungstatbestände 21
3.4.1 „… entledigt …“ 22
3.4.2 „… entledigen will …“ – Produktionsabfälle 25
3.4.3 „… entledigen will …“ – Produktabfälle 32

4 Verwertung und Beseitigung 35
4.1 Bedeutung der Unterscheidung von Verwertung und Beseitigung 35
4.2 Verwertung 37
4.2.1 Prüfungsfolge 40
4.2.2 Verbrennung als Verwertung oder Beseitigung – Die neue EuGHRechtsprechung 42
4.2.3 Grundpflicht der Abfallverwertung 46
4.3 Beseitigung 48

5 Abfallbeseitigungsanlagen 50
5.1 Deponien 50
5.2 Sicherheitsleistung für Deponien 52

6 Nachweis ordnungsgemäßer Abfallentsorgung 54
6.1 Registerpflichten 56
6.2 Nachweispflichten 57
6.3 Elektronische Nachweisführung 58
6.4 Prüfungsfolge 59

7 Entsorgungsfachbetriebe 61
7.1 Zertifizierungsverfahren 62
7.2 Entsorgergemeinschaften 65

8 Transportgenehmigung 67
8.1 Genehmigungspflicht 67
8.2 Genehmigungsvoraussetzungen 68
8.3 Zuverlässigkeit des Transporteurs 69
8.4 Einsatz von Subunternehmern 70

Zusammenfassung 73
Übungsaufgaben 75
Lösungen 77
Literaturverzeichnis 81

Zusammenfassung des E-Books

Die Grundnormen und Grundbegriffe des Abfallrechts sind in weiten Teilen unscharf und unbestimmt. Hinreichend belastbare Aussagen darüber, ob eine Sache Abfall oder Nicht-Abfall (Produkt) ist, können kaum getroffen werden. Die Entscheidung über die Abfalleigenschaft fällt als Wertungsentscheidung, die im Wesentlichen vom Vorverständnis der entscheidenden Personen abhängt (Behördenbedienstete, Richterbank). Dasselbe gilt für die Unterscheidung zwischen Verwertung und Beseitigung. Das gilt sowohl auf der nationalen Ebene des Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetzes wie im internationalen Bereich der Europäischen Union. Bevor weit reichende Investitionsentscheidungen getroffen werden, sollte in einer frühzeitigen Planungsphase der Konsens mit den Abfallwirtschaftsbehörden gesucht werden.

Die Deponierung von Abfällen zur Beseitigung ist seit 2005 kaum noch möglich. Zwingend vorgeschrieben ist nunmehr eine vorherige Abfallbehandlung, welche die Müllerverbrennung wieder in den Vordergrund rückt. Inhaber von früheren Deponien, auch wenn diese schon viele Jahre stillgelegt sind, können zu kostenintensiven Sanierungsmaßnahmen verpflichtet werden.

Für jedes Unternehmen, dessen Hauptgeschäftsfeld die Entsorgung darstellt, lohnt sich eine Zertifizierung, um als Entsorgungsfachbetrieb anerkannt zu werden. Neben zahlreichen Verbesserungen im Betriebsablauf garantiert die Zertifizierung eine Reihe rechtlicher Vorteile, weil dem Entsorgungsfachbetrieb vom Gesetzgeber ein Vertrauensvorschuss eingeräumt ist. Die Zertifizierung erfolgt durch private und nicht durch die Abfallbehörden. Das Verhältnis dieses entstaatlichten Teils der Entsorgungswirtschaftskontrolle zu den abfallbehördlichen Befugnissen ist noch nicht restlos geklärt.

Der Transport von Abfällen innerhalb Deutschlands und aus Deutschland heraus unterliegt strengen Regeln. Innerdeutsch gilt die Nachweisverordnung, die von allen am Entsorgungsvorgang Beteiligten umfangreiche Nachweise verlangt. Die Entsorgung gefährlicher Abfälle zur Verwertung und von Abfällen zur Beseitigung muss sogar vorher behördlich genehmigt werden. Eine Vereinfachung wird erst ab 2010/11 eintreten, wenn die Nachweisführung insgesamt elektronisch abgewickelt wird.

Die für den gewerblichen Transport zur Berufsausübung notwendige Transportgenehmigung wird nur erteilt, wenn keine Bedenken gegen die Zuverlässigkeit bestehen. Angesichts der weithin unklaren Rechtslage im Abfallrecht, geraten Entsorger mitunter schnell mit Bußgeld- oder gar Strafvorschriften in Konflikt. Dabei muss das Loswerden des Sanktionsverfahrens durch Einwilligung in Geldzahlungen abgewogen werden mit dem Risiko, dass die Transportgenehmigung widerrufen oder gar nicht erst erteilt wird.

Der branchenübliche Einsatz Dritter bei Abfalltransporten und die Frage, ob die Transportgenehmigung bei möglichst geschickter Gestaltung des Vertragsverhältnisses beim Dritten entbehrlich ist, muss als offen angesehen werden. Rechtsstand: 19.01.2007

E-Book-Details

  • Stand des E-Books:I/2007
  • Brand:Euroforum Verlag
  • Seitenanzahl:82 Seiten
  • Datenmenge: 1.72 MB  

Dieses E-Book im PDF-Format ist u.a. kompatibel mit Windows, Apple & Android.

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Das E-Book steht unmittelbar nach dem Bezahlvorgang zum Download bereit.

Kundenstimmen:

  • Der Lehrgang bietet strukturiert Grundwissen an, das im technisch orientieren Ingenieurstudium nur teilweise vermittelt wird, und eignet sich damit hervorragend, Schnittstellenkenntnisse durch methodisches Selbststudium aufzufrischen oder zu erwerben.

    Hans Bold , Züblin International

  • Sehr praxisnah erklärt, verständliche Formulierung, viele nützliche Tipps und Literaturhinweise. Gute Gestaltung und Gliederung der Unterlagen.

    Renata Jansa , Kreissparkasse Göppingen

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