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Vertragsgestaltung nach VOB/B

aus der Rubrik „VOB 2009/2010“

Preis: 179,00 €
inkl. 19% MwSt.

Verfasst von:


Zielformulierung dieses E-Books

Mit dieser Lektion stelle ich Ihnen Bereiche dar, die bei der Gestaltung und Abwicklung von Bauverträgen erfahrungsgemäß Streitpunkte darstellen.

Zunächst erhalten Sie einen Überblick über die vergütungsrechtlichen Vertragtypen der VOB/B sowie über den „Dreh- und Angelpunkt" des Bauvertrags, die Abnahme und die an die Abnahme geknüpften Rechtsfolgen. Da kaum ein Bauvertrag ohne Nachträge auskommt, werden Sie sodann in die Grundzüge dieses Problemkreises eingeführt, der in der nachfolgenden Lektion vertieft wird.

Zwar sieht die VOB/B in § 11 und § 17 Regelungen über Vertragsstrafe und Sicherheiten vor. Sowohl eine Vertragsstrafe als auch Sicherheiten müssen aber zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer auch dann noch vereinbart werden, wenn die VOB/B als Ganzes dem Bauvertrag zugrunde gelegt wird. Worauf Sie dabei besonders achten müssen, wollen wir sodann gemeinsam erarbeiten.

Schließlich beschäftigt sich diese Lektion noch mit Verjährungsfragen. Dabei handelt es sich in dieser Lektion um die Verjährung des Vergütungsanspruchs.

Ich habe mich bemüht, im Text möglichst wenig Rechtsprechung zu zitieren. Sämtliche Urteile des BGH ab 2000 können Sie gratis auf der Homepage des Bundesgerichtshofs als PDF-Datei herunterladen: www.bundesgerichtshof.de.

Urteile des BGH von vor 2000 und einschlägige Entscheidungen der Oberlandesgerichte finden Sie in zahlreichen baurechtlichen Portalen, von denen nach wie vor ibr-online das beste ist. Allerdings ist dieses Portal kostenpflichtig. Sie finden auf ihm jedoch nicht nur die Entscheidungen im Volltext, sondern auch Zusammenfassungen der wichtigsten auf jeweils einer Seite: www.ibr-online.de.

Inhaltsverzeichnis

Zielformulierung 5

1 Vergütungsrechtliche Vertragstypen 6
1.1 Einführung 6
1.2 Einheitspreisvertrag als Regelfall beim VOB/B-Bauvertrag 7
1.3 Beweislast für Festpreisvereinbarung 7
1.4 Auswirkungen der vergütungsrechtlichen Vertragstypen 7
1.5 Pauschalvertrag 9

2 Abnahme und Fälligkeit 13
2.1 Bedeutung von Abnahme und Fälligkeit 13
2.2 Begriff der Abnahme 13
2.3 Probleme der konkludenten Abnahme 14
2.4 Abnahme nach § 640 Abs. 1 S. 3 BGB 15
2.5 Besonderheiten des VOB/B-Vertrages 15
2.6 Entbehrlichkeit der Abnahme 17
2.7 Durchgriffsfälligkeit 18

3 Leistungsänderungen und Nachträge 20
3.1 Nachträge im System des BGB und der VOB/B 20
3.2 Voraussetzung – Anordnung des Auftraggebers 21
3.3 Systematik der Vertragsauslegung 23
3.4 Nachtragsvereinbarungen 24
3.5 Massenmehrungen und ‑minderungen beim Einheitspreis und beim Pauschalvertrag 25
3.6 Geänderte und zusätzliche Leistungen aufgrund Anordnung des Auftraggebers 28
3.6.1 Das Anordnungsrecht des § 1 Abs. 3 VOB/B 29
3.6.2 Das Anordnungsrecht des § 1 Abs. 4 VOB/B 29
3.6.3 § 1 Abs. 4 S. 2 VOB/B 29

4 Vertragsstrafe 31
4.1 Einführung 31
4.2 Erste Voraussetzung – Fristenvereinbarung 31
4.3 Zweite Voraussetzung – AGB-Konformität 32
4.4 Dritte Voraussetzung – Verschulden 34
4.5 Vorbehalt der Vertragsstrafe 35
4.6 Kumulierungsverbot 36
4.7 Besonderheiten bei öffentlichen Auftraggebern 36
4.8 Vertragsstrafe und Bauzeitverschiebung 37

5 Sicherheiten 39
5.1 Einführung 39
5.2 Besonderheiten bei Vereinbarung der VOB/B 40
5.3 Vertragsgestaltung (AGB-Kontrolle) 41
5.4 Ablauf des Sicherungszeitraums 42
5.5 Konsequenzen unwirksamer Sicherungsabreden 43
5.6 Vertragserfüllungssicherheit 44

6 Verjährung 47
6.1 Systematik des Gesetzes 47
6.2 Dauer der Verjährungsfrist 47
6.3 Beginn der Verjährungsfrist (Entstehung des Anspruchs) 47
6.4 Beginn der Verjährungsfrist (Kenntnis des Gläubigers) 49
6.5 Hemmung und Neubeginn der Verjährung 50
6.6 Hemmung durch Verhandeln 50
6.7 Übergangsregelungen 52

Zusammenfassung 54
Übungsaufgaben 56
Lösungen 57

Zusammenfassung des E-Books

Eine Zusammenfassung dieser Lektion kann ich Ihnen schlecht geben, weil diese Lektion unterschiedliche Themen behandelt hat.

Wichtig ist mir jedoch, Sie noch einmal darauf hinzuweisen, dass die so genannte Privilegierung der VOB/B in den letzten Jahren immer stärker in die Diskussion geraten ist. Unter Privilegierung der VOB/B versteht man, dass diese Vertragsordnung einer Inhaltskontrolle standhält, wenn sie als Ganzes vereinbart worden ist. Der Bundesgerichtshof verlangt für die Vereinbarung der VOB/B als Ganzes, dass keinerlei Änderungen an ihr vorgenommen werden. Wird auch nur die geringfügigste Änderung an der VOB/B vorgenommen, was auch in Form Besonderer oder Zusätzlicher Allgemeiner Vertragsbedingungen des Auftraggebers geschehen kann, ist die VOB/B nicht mehr als Ganzes vereinbart und jede ihrer Bestimmungen muss gerichtlich darauf untersucht werden, ob sie einer Inhaltskontrolle standhält, sofern es darauf im Prozess ankommt.

Eine Übersicht über kritische Klauseln der VOB/B finden Sie kostenfrei unter: http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?toc=MesserschmidtVoit.root, weiter unter „Aktuelle Kommentierungen", dann anklicken: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B): Vorbemerkung vor § 1 VOB/B unter Rdn. 13

Zwar sind dort die Klauseln nur für ihre Verwendung in Verbraucherverträgen kommentiert. Für Verbraucherverträge kennt das BGB seit dem 01.01.2009 keine Privilegierung mehr. Die Kommentierung mit zahlreichen Hinweisen auf weiterführende Literatur lässt aber auch Rückschlüsse auf die AGB-Widrigkeit von Klauseln der VOB/B gegenüber Unternehmern zu, sofern die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart ist.

E-Book-Details

  • Stand des E-Books:I/2010
  • Brand:Euroforum Verlag
  • Seitenanzahl:58 Seiten
  • Datenmenge: 1.36 MB  

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Das E-Book steht unmittelbar nach dem Bezahlvorgang zum Download bereit.

Kundenstimmen:

  • Gut verständlich mit praxisnahen Beispielen.

    Stefan Knaup , Siemens AG

  • Gute Information im überschaubaren zeitlichen Rahmen.

    Britta Hadler , Niedersächsisches Finanzministerium

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